Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Onlineauktion des Landes Burgenland zugunsten des Vereins „Licht ins Dunkel“ vom 27. November bis 17. Dezember 2021.
1. Teilnahmeberechtigt sind alle geschäftsfähigen Personen ab dem Mindestalter von 18 Jahren.
2. Versteigert werden verschiedene Exponate aus dem Bereich Kunst und Kulturerlebnis sowie Tourismus.
3. Der Erlös aus der Versteigerung geht zu Gunsten der Aktion LICHT INS DUNKEL, Kramergasse 1/8 in 1010 Wien.
4. Veranstalter der Versteigerung ist das Land Burgenland, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt.
5. Es wird ausschließlich in Euro geboten.
6. Die Gebotsabgabe ist ausschließlich über die Onlineplattform lichtinsdunkel.burgenland.at möglich. Dazu ist eine Registrierung unter Angabe personenbezogener Daten (Vor- und Nachname, Benutzername, Passwort, E-Mail-Adresse) erforderlich. Eine andere Form der Angebotslegung ist ausgeschlossen. Die Auktionsphase je Versteigerungsobjekt beträgt 1 Woche.
7. Den Zuschlag erhält jene Person, die zum festgelegten Zeitpunkt innerhalb der Auktionsphase das höchste Gebot abgegeben hat (Zeitpunkt der Schließung der Angebotsmaske).
8. Bieter können jederzeit ihr Gebot nach oben korrigieren, indem Sie ein neues Gebot mit einer höheren Spendensumme abgeben. Es zählt das höchste Gebot.
9. Nur vollständige Gebote mit korrektem Vor- und Zunamen, Adresse, Tel-Nr., Geburtsdatum und Gebotshöhe werden berücksichtigt.
10. Ein abgegebenes Gebot ist eine verpflichtende Spende zwischen dem/der BieterIn und der Aktion LICHT INS DUNKEL. Das Gebot ist mit der Abgabe rechtlich verbindlich.
11. Der/Die HöchstbieterIn der Versteigerung wird nach Ablauf der Auktion durch das Land Burgenland kontaktiert.
12. Der/Die HöchstbieterIn der Versteigerung hat den Höchstgebotsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Auktion als Spende auf nachfolgendes Konto zu überweisen:
Verein LICHT INS DUNKEL
IBAN: AT37 2011 1000 0520 7525
Verwendungszweck: „Titel des Produktes“
Beispiel: „Gutschein für 2 Nächte ….“
Sollte der/die HöchstbieterIn beabsichtigen, die Spende steuerlich absetzen wollen, hat er/sie – sofern noch nicht erfolgt – bei der Überweisung einmalig sein/ihr Geburtsdatum bekannt zu geben.
13. Nach Eingang der Spende auf das oben genannte Konto meldet der Verein LICHT INS DUNKEL den Zahlungseingang dem Land Burgenland.
14. Die ersteigerten Exponate bzw. Gutscheine können nach erfolgter Zahlungseingangsmeldung entweder persönlich abgeholt werden oder werden auf Wunsch des/der Höchstbieters/-in direkt vom Land Burgenland zugestellt oder mittels Postdienst versendet.
15. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.